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Verbraucherschutz im Baurecht verbessert

12 Dez 2017, Geschrieben von Sandra Novakovikj in News
Maas Novelle

Verbesserter Verbraucherschutz im Baurecht mit der „Maas-Novelle“ ab 2.1.2018

Am 2. März 2016 beschloss die Bundesregierung den Gesetzes-Entwurf zur Reform des Bauvertragsrechts sowie der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
„Bauen hat im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang eine immense Bedeutung, betrifft aber insbesondere das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger in existentieller Weise.“

Was Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, mit diesem Satz begründet, hat fortan im Baurecht eine erhebebliche Relevanz.

Die Bundesregierung beschloss einen vom Minister vorgelegten Gesetzes-Entwurf zur Reform des Bauvertragsrechts sowie der kaufrechtlichen Mängelhaftung.  Mit diesem Gesetz sollen zukünftig die Rechte der Bauherren gestärkt werden – speziell mit Hinblick auf den Vertragsabschluss und dessen Erfüllung während der Bauzeit.

„Unser Gesetzentwurf ermöglicht es Bauherren und Unternehmern, hier zu einvernehmlichen Lösungen zu finden“, so Heiko Maas weiter.

Doch was heißt das nun im Konkreten und welche Vorteile ergeben sich daraus für den Hausbauer?
Maas-Novelle – Das müssen Bauherren wissen:

Baubeschreibung

Im Vordergrund dieser Neuerung im Baurecht steht ganz klar der Verbraucherschutz. Der Verbraucher hat nunmehr ein generelles Recht darauf, von Bauunternehmen noch vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung ausgehändigt zu bekommen. Diese beinhaltet eine Übersicht über die angebotene Leistung und dient zum Vergleich verschiedener Unternehmen.

Fertigstellungsgarantie

Außerdem müssen abgeschlossene Bauverträge zukünftig verbindliche Angaben enthalten, wann der Hausbau fertiggestellt sein wird.
Lange und zum Teil kostspielige Bauverlängerungen sollen somit unterbunden werden.

 

Kündigungsrecht

Hegt der Bauherr direkt nach Vertragsabschluss erhebliche Zweifel an seinem Vorhaben, so darf er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

 

Flexibilität

Und auch während der Bauphase werden dem künftigen Eigentümer neue Wege eingeräumt. Mitunter ändern sich nach Baubeginn die Wünsche und Bedürfnisse des Auftraggebers.

Das neue Baurecht soll helfen, schnell und problemlos zu einvernehmlichen Lösungen zwischen Bauherr und beauftragtem Unternehmen zu gelangen. Im schlimmsten aller Fälle können beide Parteien unter Angabe wichtiger Gründe den Vertrag kündigen.

Bei Town & Country schon lange Inklusivleistung!

Gestärkte Verbraucherrechte, mehr Transparenz zwischen Bauherr und Bauunternehmen, Sicherheit und Klarheit während des Bauprojektes: was für die Bürgerrinnen und Bürger dank der Maas-Novelle in Zukunft gesetzlich verankert ist, genießen Hausbauer, die sich für Town & Country Haus als Baupartner entschieden haben, schon lange als Inklusivleistung: 

Der im Kaufpreis enthaltene, umfangreiche Hausbau-Schutzbrief beinhaltet viele Garantien, die den Bauherren nach allen Richtungen absichert. Sorgfältige Finanzierungschecks, die 12-monatige Festpreisgarantie oder die Geld-zurück-Garantie beugen finanziellen Risiken vor. Jederzeit einsehbare Gutachten und bauliche Vorschriften unterstreichen die von Beginn an existierende Transparenz für alle Vertragspartner. Die Bauzeitgarantie gibt dem Hausbauer Sicherheit über den ordnungsgemäßen Verlauf während der Bauphase. Und auch nach dem Bau wird der Eigentümer mittels einer Baugewährleistungs-Bürgschaft im Fall der Fälle nicht im Stich gelassen. Fairer im Bezug auf Massivhausbau, Preis-Leistungs-Verhältnis und Kundenservice geht es nicht – dies wurde der führenden Massivhausmarke bereits mehrfach von unabhängigen Verbraucherportalen bestätigt.
Die Bundesregierung schaffte mit der Maas-Novelle ein Zeichen für die Rechte der Bauherren. Mit dem richtigen Baupartner genießt man diese Vorteile sowieso schon bei der Errichtung seines Traumhauses.

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