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Fachmann für Immobiliardarlehnsvermittlung nach §34i GewO

16 Feb 2017, Geschrieben von Sandra Novakovikj in Allgemein, News

Herzlichen Glückwunsch an unseren Geschäftsführer Michael Schulz zur bestandenen Prüfung für den „Fachmann für Immobiliardarlehnsvermittlung nach §34i GewO! Bisher war die Kreditvermittlung über den Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer speziell Kredite für Wohnimmobilien vermittelt, wird künftig über einen neu geschaffenen §34i der Gewerbeordnung reguliert. Damit erfüllt der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie.

Ein Sachkundenachweis mit Prüfung bei der IHK, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierung der Immobilienkreditvermittler https://www.vermittlerregister.info ist Voraussetzung.

Die Prüfung beinhaltet insbesondere fachspezifische Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

Unter anderem Kenntnisse über die Kreditprodukte, die Rechtsvorschriften für Verbraucherkreditverträge, die Bewertung von Sicherheiten, die Verfahren des Immobilienerwerbs, die Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit und umfassende Finanz- und Wirtschaftskompetenz.

Alte-Hasen-Regelung

Für erfahrene Vermittler ist eine „Alte-Hasen-Regelung“ geplant, die sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Sachkundeprüfung befreit.  Die Qualifikation unserer erfahrenen Kollegin Angelika Meifert läuft unter dieser „Alte-Hasen-Regelung“. Sie ist jetzt ebenso wie unser Geschäftsführer Michael Schulz im Sinne des 34i GewO „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehnsvermittlung nach §34i GewO“. Herzlichen Glückwunsch!

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