Massivhaus: Tipps für Bauherren und Hauseigentümer
Das aktuelle Stichwort: Sozialgericht Düsseldorf – Unfallversicherung zahlt nicht
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu den sozialen Sicherungssystemen in Deutschland. Einen Rundum-Schutz gewährt sie allerdings nicht. Denn ihre Leistungen beschränken sich auf Unfälle, die im Zusammenhang mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Dies bedeutet: Versicherungsschutz besteht ausschließlich am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg von daheim dorthin und zurück. Der gesamte Freizeitbereich wird nicht abgedeckt.
Genau dies führt oft zu Stress und Streit, die dann häufig vor Gericht landen und dort auch entschieden werden. Vergleichsweise häufig geht es dabei um Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte, die in ihrer Freizeit auf dem Bau helfen und dabei einen Unfall erleiden. So auch vor dem Sozialgericht (SG) Düsseldorf. Der Vater hatte beim Neubau des Massivhauses seiner Tochter und deren Verlobtem mit angepackt. Bei einem Sturz von der Leiter zog er sich eine Beckenringfraktur zu.
Die Gesetzliche Unfallversicherung lehnte Leistungen ab, weil es sich bei der Arbeit des Vaters um eine familiäre Gefälligkeit gehandelt habe. Das Düsseldorfer Sozialgericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und gab der Gesetzlichen Unfallversicherung Recht (Az.: S 6 U 119/06).
Die richtige Unfallversicherung für den Bau eines Massivhauses
Wer als Bauherr auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Bauhelfer – unabhängig davon, ob es Angehörige oder Freunde sind – bei der Berufsgenossenschaft, dem Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung, anmelden. Falls ein Bauhelfer über eine Private Unfallversicherung verfügt, gibt es in der Regel ebenfalls Stress. Denn die Private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, im In- und im Ausland. Unfälle bei solchen familiären Gefälligkeiten sind durch sie demnach ebenfalls abgedeckt.
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