Geld vom Chef

Geld vom Chef und Staat

So profitieren Sie von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Geld vom Chef Town & CountryWer Eigenheim sagt, meint fast immer auch Bausparen. Zwar galt Bausparen lange Zeit als langweilig, fast schon spießig. Was auch stimmt, aber in turbulenten Zeiten wie heute ein Glück ist.

Sind doch die Bausparkassen Sinnbild für Solidität. Und das liegt unter anderem daran, dass ein Bausparvertrag langfristige Kalkulationssicherheit bietet. „Denn bereits bei Vertragsabschluss steht die spätere Zinshöhe des Bauspardarlehens fest“, erläutert Florian Haas, Vorsitzender der „Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V.“ in München. „Er gilt selbst dann, wenn Baugeld am freien Kapitalmarkt mittlerweile dramatisch teurer geworden ist“, so Haas weiter.

Was Bausparen für jede Familie mit durchschnittlichem Einkommen besonders interessant macht, ist dessen weit reichende staatliche Förderung. So können Arbeitnehmer ihre „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) vom Chef in einen Bausparvertrag investieren. Dafür zahlt der Staat jedes Jahr bis 42,30 Euro Arbeitnehmersparzulage, sofern der Bausparkunde die vom Gesetzgeber gezogenen Einkommensgrenzen – höchstens 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr für Alleinstehende bzw. 35.800 Euro für Verheiratete – einhält. Wegen hoher steuerlicher Freibeträge haben Alleinstehende auch mit mehr als 20.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen und Verheiratete, die brutto mehr als 40.000 Euro verdienen, oft Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage.

Überdies können viele Bausparer auch von der Wohnungsbauprämie profitieren. Hier schreibt der Staat bis 45,06 Euro jährlich gut. Verheiratete mit zwei Bausparverträgen bekommen 90,11 Euro. Wichtig: Auch hier gelten bestimmte Einkommensgrenzen – höchstens 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete.

Im besten Fall und bei Vorliegen aller Voraussetzungen, können Sie also auf einen Bausparvertrag die vermögenswirksamen Leistungen Ihres Chefs in Höhe von 512 Euro im Jahr einzahlen lassen. Auf diese 512 Euro können Sie dann die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 42,30 Euro beantragen. Außerdem kassieren Sie auf die von Ihnen eingezahlten 470 Euro noch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 45,06 Euro.

Das bedeutet im besten Fall für Sie:
Sie selbst zahlen im Jahr nur 470 Euro und sparen in Summe mit allen Förderungen mehr als 1.000 Euro für die Verwirklichung Ihres Traums vom eigenen Haus.

© Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH: www.HausAusstellung.de

Cookie Consent mit Real Cookie Banner