Lastenzuschuss: Finanzielle Hilfe auch für Hauseigentümer
Vorübergehende Arbeitslosigkeit oder eine längere Erkrankung des Hauptverdieners kann insbesondere für Familien mit Kindern eine wirtschaftliche Belastung sein. In solchen Ausnahmefällen greift der Staat einem Hauseigentümer, der gemeinsam mit seiner Familie das Haus bewohnt, über den sogenannten Lastenzuschuss finanziell unter die Arme:
Der Staat beteiligt sich an all jenen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem selbst genutzten Eigenheim stehen. Zuschussfähig sind insbesondere Zins- und Tilgungsleistungen für das Hypotheken-Darlehen, finanzielle Hilfe erhält der Eigentümer bei Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung sowie Instandsetzung. Überdies sind die Grundbesitzabgaben im Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus zuschussfähig. Das gilt ebenfalls für die Beiträge zum Eigenheim-typischen Versicherungsschutz. Falls die hohen Heizkosten finanziell nicht mehr zu tragen sind, besteht hier ebenfalls ein Anspruch auf Lastenzuschuss.
Der Lastenzuschuss wird auf Grundlage unterschiedlicher Kriterien berechnet. So hängt die Höhe des Lastenzuschusses ab von der Zahl der Familienmitglieder, die im Haus wohnen, dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder sowie von der Summe sämtlicher Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem selbst genutzten Haus regelmäßig anfallen, sofern die einzelnen Ausgabenposten zuschussfähig sind.
Ausführliche Informationen gibt es auch im Internet unter www.wohngeld.org.
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