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Lageplan, Baustrom und Co.: So klappt es mit dem Bauantrag

07 Aug 2017, Geschrieben von Sandra Novakovikj in News

Ein eigenes Haus zu bauen ist für viele ein Traum. Vor dem Baustart gibt es aber eine Menge zu tun. Wie Bauherren ihre Unterlagen richtig vorbereiten.

Grundstückskauf:

„Der Käufer sollte möglichst schon vorab klären, was auf dem Grundstück machbar ist“, sagt Holger Schmidt, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes. Es lohne sich, beim Bauamt nachzufragen, ob es einen gültigen Bebauungsplan gebe und was darin geregelt sei. „In der Regel ist die Art und Größe der Bebauung festgehalten“, sagt Schmidt. Ebenso könnten Geschosszahl, Fassadengestaltung oder Firsthöhe vorgeschrieben sein.

Vorgaben klären:

Der Bauplaner muss unter anderem wissen, wie das Haus auf das Grundstück gebaut werden darf. Dazu müsse der Bauherr den Lageplan des Grundstücks einsehen. Wenn das Grundstück schon vermessen sei, könnten die Käufer den Lageplan über den Vermesser erhalten, der die Arbeit erledigt hat.

Fördermöglichkeiten prüfen:

Bei einem Neubau kann es sich lohnen, etwa für energetische Maßnahmen Fördergelder zu beantragen, unter anderem sollten die Angebote der KfW geprüft werden. Dafür müssen allerdings gewisse Standards beim Bau eingehalten werden. Für den Antrag sei daher eine detaillierte Baubeschreibung nötig.

Baugrundgutachten:

Ein Gutachten über die Beschaffenheit des Bodens ist keine Pflicht. Aber: Das Baugrundrisiko ist ein originäres Bauherrenrisiko. Stellt sich später heraus, dass der Keller falsch abgedichtet sei, weil die Feuchtigkeit des Bodens falsch eingeschätzt wurde, sei dies das Risiko des Bauherrn.

„Ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen, gebietet die Vernunft“, sagt auch Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. „Auch wenn man keinen Keller bauen will, sollte man wissen, auf welchem Boden man baut.“

Grundstück vorbereiten:

Müssen vor dem Baubeginn noch Bäume gefällt werden? Hierfür gebe es klare Vorschriften. Wenn Bäume, die einen bestimmten Durchmesser haben, auf dem Grundstück stehen, muss die Fällung beantragt werden. Dabei müssten Bauherren wiederum beachten, dass Bäume nicht ganzjährig, sondern nur zu bestimmten Zeiten gefällt werden können. „Der Bauherr sollte außerdem seinen Vertrag daraufhin prüfen, ob das Bauunternehmen oder er selbst für die Räumung des Grundstücks verantwortlich ist“, sagt Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen in Freiburg.

Energieversorger kontaktieren:

Für den Bau benötigen die Handwerker natürlich Strom und Wasser. „Ich muss also vor Baubeginn klären, wo die Anschlüsse liegen und wer dafür sorgt, dass sie ans Haus kommen“, sagt Burk. Ansprechpartner seien Üblicherweise die örtlichen Versorger, bei denen auch Baustrom und Bauwasser beantragt werden könne. Eventuell lohnt es sich, die Anschlüsse für den fertigen Bau gleich mitzubeantragen.

Bauantrag stellen:

Ist der Bauherr mit den Planungen einverstanden, kann der Bauantrag zum Bauamt geschickt werden. Wie lange die Prüfung dauert, hänge von den Voraussetzungen ab, erklärt Schmidt. „Wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, der Bebauungsplan vorliegt und man sich an die Vorgaben des Bebauungsplans hält, kann der Antrag innerhalb eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens bewilligt werden. In diesem Fall werde das Vorhaben lediglich zur Kenntnis genommen. In der Regel sollte dann nach vier Wochen die Genehmigung vorliegen“, sagt Schmidt.

 

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